{"id":793,"date":"2024-01-07T11:07:34","date_gmt":"2024-01-07T10:07:34","guid":{"rendered":"https:\/\/einfachrollout.de\/?page_id=793"},"modified":"2024-01-07T11:12:08","modified_gmt":"2024-01-07T10:12:08","slug":"elementor-793","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/elementor-793\/","title":{"rendered":"agb"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"793\" class=\"elementor elementor-793\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7412270 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"7412270\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9d9933f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"9d9933f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a12cd65 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"a12cd65\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7d8c8d5 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7d8c8d5\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<pre style=\"text-align: left;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>1. Geltungsbereich<br \/>(1) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der EinfachRollOut (RS Right<br \/>Solution GmbH) gelten ausschlie\u00dflich und haben Vorrang vor den AGB des<br \/>Vertragspartners, soweit dies nicht schriftlich anderweitig vereinbart wurde.<br \/>(2) Die AGB gelten auch, wenn bei sp\u00e4teren Gesch\u00e4ften nicht mehr auf sie Bezug<br \/>genommen wird.<br \/>(3) Als Anerkennung anderer AGB als der hier vorliegenden, gilt weder Schweigen<br \/>auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausf\u00fchrung des Auftrags.<br \/>(4) Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen, sonstige \u00c4nderungen der AGB bed\u00fcrfen der<br \/>Schriftform.<br \/>2. Liefer- und Leistungsumfang<br \/>(1) Angebote der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) sind freibleibend und<br \/>unverbindlich. F\u00fcr autorisierte H\u00e4ndler ist die individuelle Vereinbarung ma\u00dfgeblich.<br \/>F\u00fcr den Umfang von Produkten sind die Produktbeschreibungen, von Leistungen<br \/>sind die beiderseitigen schriftlichen Erkl\u00e4rungen, insbesondere die<br \/>Leistungsbeschreibung ma\u00dfgebend.<br \/>(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung der<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH), sp\u00e4testens jedoch mit der Abnahme der<br \/>Lieferung des\/der Produkte oder Leistung durch den Auftraggeber zustande. Die<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) ist berechtigt von Vertr\u00e4gen<br \/>zur\u00fcckzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, da\u00df der Auftraggeber<br \/>nicht kreditw\u00fcrdig ist. (3) F\u00fcr Individualentwicklungen gilt: Wenn die<br \/>Leistungsbeschreibung sich nachtr\u00e4glich als unvollst\u00e4ndig oder fehlerhaft erweist<br \/>und deshalb ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt wird, werden die Vertragspartner insoweit den<br \/>Vertrag kostenm\u00e4\u00dfig und inhaltlich \u00fcberarbeiten. Sollte keine Einigung zustande<br \/>kommen, k\u00f6nnen beide Parteien den Vertrag k\u00fcndigen. Die EinfachRollOut (RS<br \/>Right Solution GmbH) kann die vereinbarte Verg\u00fctung verlangen, abz\u00fcglich<br \/>desjenigen, was die EinfachRollOut RS Right Solution GmbH) in Folge der<br \/>Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart. Dieses K\u00fcndigungsrecht gilt<br \/>auch, wenn keine Einigung \u00fcber die Freigabe an nach Auftragserteilung erfolgten<br \/>Festlegungen von Art und Umfang der Leistung erzielt werden kann.<br \/>3. Lieferzeit<br \/>(1) Genannte Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum.<br \/>Vereinbarte Termine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum<br \/>vereinbarten Liefertermin dem Auftraggeber zug\u00e4nglich gemacht wurde.<br \/>(2) Werden bei Art und Umfang der Leistung im Einzelnen erst nach<br \/>Auftragserteilung festgelegt und vom Auftraggeber freigegeben, so ist die<br \/>freigegebene Festlegung ma\u00dfgebend.<br \/><br \/>Die Ausf\u00fchrungs- bzw. Lieferzeit beginnt mit der Auftragserteilung bzw., sofern bei<br \/>Auftragserteilung noch technische oder kommerzielle Randbedingungen offen sind,<br \/>mit deren einvernehmlichen Festlegung.<br \/>Sie verl\u00e4ngert sich entsprechend, wenn der Auftraggeber vereinbarte Beistellungen,<br \/>Mitwirkungshandlungen oder vertragliche Nebenpflichten nicht rechtzeitig erf\u00fcllt. Das<br \/>gleiche gilt, wenn der Auftraggeber mit An- oder Teilzahlungen in Verzug ger\u00e4t.<br \/>Verz\u00f6gert sich die Ausf\u00fchrungs- bzw. Lieferzeit infolge h\u00f6herer Gewalt, so<br \/>verl\u00e4ngern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der<br \/>h\u00f6heren Gewalt zu \u00fcberwinden. Als h\u00f6here Gewalt gelten insbesondere auch Krieg,<br \/>\u00f6ffentlicher Aufruhr, Streik, Aussperrung, Embargo, Versagung oder Widerruf<br \/>beh\u00f6rdlicher Genehmigungen, Sabotage oder vergleichbare Ereignisse, die<br \/>au\u00dferhalb des Einflussbereichs der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH)<br \/>liegen.<br \/>(3) In F\u00e4llen von unzumutbarer und schuldhafter Verz\u00f6gerung ist jede Vertragspartei<br \/>unter Ausschlu\u00df von Schadensersatzanspr\u00fcchen zum R\u00fccktritt berechtigt. Falls der<br \/>Auftraggeber best\u00e4tigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, tr\u00e4gt er die durch<br \/>die Bestellung entstandenen Bearbeitungskosten. Produkte und erbrachte<br \/>Leistungen die nicht zur\u00fcckgenommen werden k\u00f6nnen (insbesondere, aber nicht<br \/>ausschlie\u00dflich, ge\u00f6ffnete Softwarepakete, Dienstleistungen), werden dem<br \/>Auftraggebern von der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) zum Listenpreis<br \/>berechnet.<br \/>Das Recht des Auftraggebers, sich im Falle des von der EinfachRollOut (RS Right<br \/>Solution GmbH) zu vertretenden Verzugs oder der Unm\u00f6glichkeit vom Vertrag zu<br \/>l\u00f6sen, bleibt unber\u00fchrt.<br \/>4. Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers<br \/>(1) Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten und Gefahr alle zur Leistungserbringung<br \/>erforderlichen Daten und Informationen einschlie\u00dflich erforderlicher Rechenzeiten<br \/>oder Testdaten, die seiner Unternehmenssph\u00e4re zuzurechnen sind zur Verf\u00fcgung.<br \/>Ger\u00e4t der Auftraggeber mit der Erbringung von Beistellungen oder<br \/>Mitwirkungshandlungen ganz oder teilweise in Verzug und f\u00fchrt dies bei der<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) zu Mehraufwand, so hat der Auftraggeber<br \/>die notwendigen Mehrkosten einschl. solcher f\u00fcr Wartezeiten und weiter erforderlich<br \/>werdenden Reisekosten zu tragen.<br \/>5. Auftragsdurchf\u00fchrung<br \/>(1) Die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) verpflichtet sich, ihre Leistungen<br \/>den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung allgemein anerkannten Stand von<br \/>Wissenschaft und Technik sowie seine eigenen Erfahrungen und Erkenntnisse<br \/>zugrunde zu legen.<br \/>(2) Der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs wird nicht geschuldet. (3) Ist<br \/>der Vertragsgegenstand ganz oder teilweise Inhalt einer Forschungs- und\/oder<br \/>Entwicklungsarbeit, so kommt die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) f\u00fcr den<br \/><br \/>Teil des Vertrages, der die Forschungs- und\/oder Entwicklungsarbeit darstellt, seinen<br \/>vertraglichen Verpflichtungen nach, wenn die EinfacchRollOut RS Right Solution<br \/>GmbH) sich nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fcht, im Rahmen der vereinbarten Verg\u00fctung<br \/>das bestm\u00f6gliche Ergebnis zu erzielen.<br \/>(4) Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der EinfachRollOut<br \/>(RS Right Solution GmbH) ausdr\u00fccklich vorbehalten.<br \/>(5) Die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) kann die Durchf\u00fchrung von<br \/>vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer<br \/>vergeben. Dies hat jedoch keinen Einflu\u00df auf die Verantwortlichkeit der<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) gegen\u00fcber dem Auftraggeber.<br \/>6. Preise<br \/>(1) Die angegeben oder vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nichts Anderes<br \/>ausdr\u00fccklich vereinbart ist, netto ab Werk.<br \/>7. Zahlungsbedingungen<br \/>(1) Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) zu leisten.<br \/>(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.<br \/>Unabh\u00e4ngig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen tritt sofortige F\u00e4lligkeit ein,<br \/>wenn sich die Abnahme der von der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH)<br \/>erbrachten Leistungen aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gert, die nicht von der EinfachRollOut (RS<br \/>Right Solution GmbH) zu vertreten sind.<br \/>(3) F\u00fcr die Abrechnung von Individualsoftware gilt:<br \/>Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung auf Grund des<br \/>Pflichtenkatalogs werden 50% des vereinbarten Entgelts bzw. des gesch\u00e4tzten<br \/>Aufwands f\u00e4llig. Mit der \u00dcbergabe der Software werden weitere 40% f\u00e4llig, die<br \/>restlichen 10% des Betrags innerhalb von 8 Werktagen ab Installation, bzw.<br \/>Abnahme der Software.<br \/>(4) Leistungen, die nach Aufwand zu verg\u00fcten sind, werden zu den vereinbarten<br \/>Stunden- oder Tagess\u00e4tzen in monatlichen Raten abgerechnet.<br \/>(5) Nebenkosten und sonstige anl\u00e4\u00dflich der Durchf\u00fchrung des Vertrages<br \/>aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tats\u00e4chlichen Anfall abgerechnet,<br \/>sofern sie nicht in den Stunden- und Tagess\u00e4tzen enthalten sind. (6) Aufrechnungen<br \/>mit irgendwelchen Gegenanspr\u00fcchen sind nicht statthaft, es sei denn, da\u00df die<br \/>Forderung unbestritten ist oder rechtskr\u00e4ftig gerichtlich festgestellt wurde.<br \/>(7) Ger\u00e4t der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist die EinfachRollOut (RS<br \/>Right Solution GmbH) berechtigt, als Verzugsschaden Zinsen zu verrechnen, die 8 %<br \/>\u00fcber dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz liegen.<br \/>8. Abnahme<br \/><br \/>(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsm\u00e4\u00dfig erbrachte Leistung<br \/>abzunehmen (Standardprodukt Site Tracker sowie Individualentwicklungen), sofern<br \/>nicht nach der Art bzw. der Beschaffenheit der Leistung die Abnahme<br \/>ausgeschlossen ist.<br \/>(2) Ist eine f\u00f6rmliche Abnahme vereinbart, so wird der Auftraggeber, sobald die<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) die Fertigstellung der Leistung erkl\u00e4rt und<br \/>diese zur Abnahme zur Verf\u00fcgung gestellt hat, unverz\u00fcglich die \u00dcbereinstimmung mit<br \/>der Leistungsbeschreibung feststellen.<br \/>(3) Bei Individualentwicklungen sind die vom Auftraggeber zu liefernden Testdaten zu<br \/>verwenden.<br \/>(4) Werden bei der Abnahme keine Fehler\/M\u00e4ngel festgestellt, die den Wert oder die<br \/>Tauglichkeit zu dem gew\u00f6hnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten<br \/>Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, so ist die Abnahme<br \/>unverz\u00fcglich zu erkl\u00e4ren.<br \/>Werden bei der Abnahme Fehler\/M\u00e4ngel festgestellt, so wird die EinfachRollOut (RS<br \/>Right Solution GmbH) die Fehler\/M\u00e4ngel in angemessener Frist unentgeltlich<br \/>beseitigen, danach ist die betreffende Leistung abzunehmen.<br \/>Fehler\/M\u00e4ngel, die auf vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben, Daten etc. zur<br \/>Aufgabenstellung beruhen oder auf unzureichende Beistellungen des Auftraggebers<br \/>zur\u00fcckzuf\u00fchren oder, im Falle von Software, nicht reproduzierbar sind, berechtigen<br \/>nicht zur Verweigerung der Abnahme.<br \/>(5) Unterbleibt die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die die EinfachRollOut (RS Right Solution<br \/>GmbH) nicht zu vertreten hat, so gilt sie mit Ablauf von 4 Wochen nach Bereitstellung<br \/>zur Abnahme als erfolgt. Das gleiche gilt, wenn die Abnahmeerkl\u00e4rung nicht<br \/>unverz\u00fcglich abgegeben wird.<br \/>(6) Werden im Rahmen der Leistungserbringung Teilleistungen erbracht, so hat der<br \/>Auftraggeber diese Teilleistungen abzunehmen. Ist nichts Besonderes vereinbart,<br \/>erfolgt im Hinblick auf das Zusammenwirken der Teilleistungen nach der<br \/>Gesamtfertigstellung keine gesonderte Abnahme.<br \/>(7) Ziff. 8.(1) bis 8.(6) gilt f\u00fcr Teilabnahmen entsprechend.<br \/>9. EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) in (Klosterstr 112\/ 40211 D\u00fcsseldorf)<br \/>Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Individualentwicklungen<br \/>(1) Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche beginnen mit der Lieferung, bzw. mit erfolgter<br \/>Abnahme und verj\u00e4hren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht \u00fcbertragbar<br \/>an Dritte.<br \/>Bei Software Updates wird die Gew\u00e4hrleistung auf das urspr\u00fcngliche Produkt nicht<br \/>erneuert.<br \/><br \/>(2) Im Gew\u00e4hrleistungsfall erfolgt Austausch oder Nachbesserung nach dem<br \/>Ermessen der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH). Schl\u00e4gt die<br \/>Nachbesserung fehl oder erfolgt die mangelfreie Neulieferung nicht jeweils in<br \/>angemessener Frist, so besteht Anspruch auf Wandlung oder Minderung.<br \/>(3) Technische Daten, Produktinformationen und Beschreibungen stellen allein keine<br \/>Zusicherung von Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften besteht<br \/>nur, wenn diese ausdr\u00fccklich von der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH)<br \/>schriftlich best\u00e4tigt wurden.<br \/>(4) Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind u.a. M\u00e4ngel bzw. Sch\u00e4den, die<br \/>basieren auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschlei\u00df\/ unsachgem\u00e4\u00dfen<br \/>Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrl\u00e4ssiges Verhalten des Auftraggebers\/ falsche<br \/>oder fehlerhafte Software- und\/ oder Verarbeitungsdaten sowie jeglicher<br \/>Verbrauchsteile, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Umst\u00e4nde<br \/>nicht urs\u00e4chlich f\u00fcr die ger\u00fcgten M\u00e4ngel sind. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt ferner,<br \/>wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder \u00e4hnliche Kennzeichen entfernt oder<br \/>unleserlich gemacht werden.<br \/>(5) Ergibt die \u00dcberpr\u00fcfung einer M\u00e4ngelanzeige, da\u00df ein Gew\u00e4hrleistungsfall nicht<br \/>vorliegt, ist die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) berechtigt, alle<br \/>entstandenen Aufwendungen nach den jeweils g\u00fcltigen Stunden - \/ Aufwandss\u00e4tzen<br \/>in Rechnung zu stellen.<br \/>(6) Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das Produkt Site Tracker ist in den separaten Site Tracker<br \/>Nutzungs- und Lizenzbedingungen geregelt.<br \/>10. Individuell erstellte Leistungen oder Software<br \/>(1) Betrifft die von der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) zu erbringende<br \/>Leistung ganz oder teilweise Planungsarbeiten, Studien, Analysen oder \u00e4hnliches,<br \/>leistet die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) insoweit Gew\u00e4hr, dass die<br \/>Leistungen nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung erstellt und<br \/>durchgef\u00fchrt wurden. Es gelten die gemachten Aussagen zur M\u00e4ngelbehebung<br \/>entsprechend. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten<br \/>wirtschaftlichen Erfolg.<br \/>(2) Zur Erstellung von Individualsoftware erfolgt zun\u00e4chst eine Anforderungsanalyse.<br \/>Die Ergebnisse dieser Analyse werden schriftlich in einem Pflichtenkatalog definiert.<br \/>Sp\u00e4tere \u00c4nderungen bed\u00fcrfen dem Einverst\u00e4ndnis beider Vertragsparteien unter<br \/>finanzieller Ber\u00fccksichtigung des ge\u00e4nderten Realisierungs-Aufwands.<br \/>(3) Die Software gilt als ordnungsgem\u00e4\u00df erstellt, wenn sie den Anforderungen aus<br \/>dem Pflichtenkatalog gerecht wird.<br \/>Die Parteien sind sich dar\u00fcber bewu\u00dft, da\u00df es nach dem Stand der Technik nicht<br \/>m\u00f6glich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen<br \/>auszuschlie\u00dfen.<br \/><br \/>(4) Kommt es nach der Anforderungsanalyse nicht zu einem Auftrag, so wird der<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) durch die Analyse entstandene Aufwand<br \/>gem\u00e4\u00df den aktuellen Stundens\u00e4tzen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<br \/>(5) Die erstellte Software gilt auch dann als einsatzf\u00e4hig, wenn es trotz<br \/>Programmfehler weiterhin eingesetzt wird. Eine Haftung aus Sch\u00e4den und<br \/>Folgesch\u00e4den, die durch Software-\/Programmier-\/Daten-\/Bedienungs-fehler<br \/>entstehen ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>(6) Vor dem Einsatz der Software mit empfindlichen Daten hat sich der Auftraggeber<br \/>selbst von der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Arbeitsweise des Programms zu \u00fcberzeugen<br \/>(siehe Abnahme).<br \/>11. Nutzungsrechte f\u00fcr Individualentwicklungen<br \/>(1) Soweit nicht anders vereinbart erwirbt der Auftraggeber lediglich ein<br \/>Nutzungsrecht an der gelieferten Software. Quelltexte sowie alle weiteren Rechte<br \/>bleiben ausdr\u00fccklich bei der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH). Die<br \/>\u00fcberlassene Software darf nicht an Dritte weitergegeben werden.<br \/>Es gilt als vereinbart, dass die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) an seinen<br \/>Angeboten und den dazugeh\u00f6rigen Anlagen allein nutzungsberechtigt ist.<br \/>Der Auftraggeber hat an allen schriftlichen und maschinenlesbaren, oder sonstigen<br \/>geschaffenen Arbeitsergebnissen ein zeitlich unbegrenztes, unentgeltliches, nicht<br \/>ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht.<br \/>(2) Die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) darf Arbeitsergebnisse<br \/>unentgeltlich anderweitig verwerten. Insbesondere ist die EinfachRollOut (RS Right<br \/>Solution GmbH) nicht gehindert, Software f\u00fcr Dritte zu entwickeln, die diesem<br \/>Vertragsgegenstand \u00e4hnlich, doch insgesamt mit ihm nicht identisch sind.<br \/>(3) Werden im Rahmen der Erf\u00fcllung von Entwicklungsvertr\u00e4gen bereits bei der<br \/>EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) vorhandene gewerbliche Schutzrechte<br \/>und\/oder ungesch\u00fctzte Erkenntnisse, soweit diese Betriebsgeheimnisse sind,<br \/>verwendet und sind diese zur Verwertung der Entwicklungsergebnisse erforderlich,<br \/>so erh\u00e4lt der Auftraggeber ein gegebenenfalls gesondert zu vereinbarendes nicht<br \/>ausschlie\u00dfliches, entgeltliches Benutzungsrecht zu markt\u00fcblichen Bedingungen.<br \/>(4) Die Nutzungsrechte f\u00fcr das Produkt SiteTracker sind in den separaten<br \/>SiteTracker Nutzungs- und Lizenzbedingungen geregelt.<br \/>12. Schutzrechte Dritter<br \/>(1) Die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) pr\u00fcft unter Anwendung<br \/>firmen\u00fcblicher Sorgfalt, da\u00df ihre Arbeitsergebnisse nicht in die Rechte Dritter<br \/>eingreifen oder diese Rechte verletzen.<br \/>Der Auftraggeber gew\u00e4hrleistet, dass die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH)<br \/>im Falle von Beistellungen von Anspr\u00fcchen Dritter freigestellt ist.<br \/><br \/>13. Haftung und Schadenersatz<br \/>(1) Die Haftung der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) ist auf Vorsatz und<br \/>grobe Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, leitenden Angestellten und seiner<br \/>Erf\u00fcllungshilfen beschr\u00e4nkt.<br \/>(2) Weitere Anspr\u00fcche wegen Mangelfolgesch\u00e4den wie z.B. entgangener Gewinn,<br \/>Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall sowie solcher Kosten, die bei<br \/>ordnungsgem\u00e4\u00dfer Leistungserf\u00fcllung ohnehin h\u00e4tten aufgewandt werden m\u00fcssen,<br \/>sind in jedem Fall ausgeschlossen.<br \/>(3) Der Ersatz von vertragsuntypischen, nicht vorhersehbaren Sch\u00e4den ist<br \/>ausgeschlossen<br \/>(4) Schadenersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren, soweit nicht durch Gesetz eine k\u00fcrzere Frist<br \/>vorgesehen ist, sp\u00e4testens 6 Monate nach Erf\u00fcllung aller Hauptpflichten aus dem<br \/>Vertrag oder, falls dies fr\u00fcher eintritt, ab Beendigung der Vertragslaufzeit.<br \/>14. Eigentumsvorbehalt<br \/>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller Lieferungen \/ Leistungen beh\u00e4lt sich die<br \/>RollOut GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenst\u00e4nden und anderen<br \/>Arbeitsergebnissen vor.<br \/>(2) Im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung durch andere als nicht autorisierte H\u00e4ndler tritt<br \/>der Auftraggeber seinen Kaufpreisanspruch gegen den Dritten entsprechend dem<br \/>Wert dieses Vertrages an die EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH) ab.<br \/>15. Schlu\u00dfbestimmungen<br \/>(1) Sollten einzelne der aufgef\u00fchrten Bedingungen unwirksam sein, sind sich die<br \/>Parteien dar\u00fcber einig, da\u00df die \u00fcbrigen Bestimmungen weiter g\u00fcltig sind. Die<br \/>Parteien verpflichten sich, die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine g\u00fcltige, und dem<br \/>wirtschaftlichen Zweck m\u00f6glichst nahekommende Bestimmung, zu ersetzen.<br \/>(2) F\u00fcr den Auftrag, seine Durchf\u00fchrung und die sich daraus ergebenden Anspr\u00fcche<br \/>gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht.<br \/>(3) Soweit nicht anders vereinbart ist der Erf\u00fcllungsort der Sitz der EinfacchRollOut<br \/>(RS Right Solution GmbH).<br \/>(4) Der Gerichtsstand ist der Sitz der EinfachRollOut (RS Right Solution GmbH).<\/pre>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen1. Geltungsbereich(1) Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der EinfachRollOut (RS RightSolution GmbH) gelten ausschlie\u00dflich und haben Vorrang vor den AGB desVertragspartners, soweit dies nicht schriftlich anderweitig vereinbart wurde.(2) Die AGB gelten auch, wenn bei sp\u00e4teren Gesch\u00e4ften nicht mehr auf sie Bezuggenommen wird.(3) Als Anerkennung anderer AGB als der hier vorliegenden, gilt weder Schweigenauf die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"no-sidebar","site-content-layout":"page-builder","ast-site-content-layout":"full-width-container","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"set","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-793","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/793","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=793"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/793\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":801,"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/793\/revisions\/801"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/einfachrollout.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=793"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}